Schenkungssteuerrechner
Mit dem Schenkungssteuerrechner erhalten Sie eine erste Orientierung für Ihre Berechnungen. Die Ermittlung dient als verständliche Grundlage und ersetzt keine individuelle Beratung.
Angaben eintragen
Berechnungsergebnis
Diese Berechnung verwendet die angezeigten Annahmen und den Datenstand Deutschland 2026-07. Werte können sich ändern und sollten bei wichtigen Entscheidungen geprüft werden.
Fehler oder veraltete Daten melden
Die Berechnung ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts-, Versicherungs- oder Finanzberatung. Sie hilft dabei, finanzielle Größenordnungen strukturiert einzuschätzen.
So funktioniert der Schenkungssteuerrechner
Der Schenkungssteuerrechner ist als übersichtliches Rechenmodell konzipiert. Anhand der von Ihnen eingegebenen Kennzahlen berechnet das System die voraussichtlichen Beträge mithilfe allgemein anerkannter mathematischer Formeln.
Welche Eingaben sind wichtig?
Achten Sie auf folgende Punkte, damit das Ergebnis möglichst aussagekräftig ist:
- Korrekte Ausgangswerte: Geben Sie reale Zahlen aus Ihren Unterlagen oder Verträgen ein, keine Schätzungen aus dem Gedächtnis.
- Einheitliche Zeiträume: Achten Sie darauf, ob Werte monatlich oder jährlich einzutragen sind – ein häufiger Fehler.
- Aktuelle Zinssätze und Beitragssätze: Markt- und behördliche Daten ändern sich. Prüfen Sie die vorausgefüllten Werte auf Aktualität.
Wann ist dieser Rechner hilfreich?
Dieses Tool ist nützlich zur ersten Orientierung, zur Vorbereitung auf Beratungsgespräche und zum schnellen Vergleich verschiedener Szenarien.
Häufige Fehler vermeiden
Häufig werden Bruttogehälter mit Nettowerten verwechselt oder monatliche Werte statt jährlicher Werte eingetragen. Prüfen Sie Ihre Eingaben sorgfältig, bevor Sie das Ergebnis interpretieren.
Mehr zur Berechnungsmethodik: Unsere Berechnungsmethodik · Haftungsausschluss
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Schenkungssteuerrechner
Was ist der Unterschied zur Erbschaftssteuer?
Die Schenkungssteuer greift bei Zuwendungen unter Lebenden. Gesetzliche Tarife und Freibeträge sind jedoch nahezu identisch.
Wie nutze ich Freibeträge zur Steueroptimierung?
Da Schenkungsfreibeträge alle 10 Jahre voll ausgeschöpft werden können, lässt sich Vermögen über Jahrzehnte hinweg steuerfrei übertragen.
Gibt es einen Hausratsfreibetrag?
Ja, Personen der Steuerklasse I erhalten einen zusätzlichen Freibetrag für Hausrat bis zu 41.000 Euro.
Müssen Schenkungen dem Finanzamt gemeldet werden?
Sowohl Schenker als auch Beschenkte sind gesetzlich verpflichtet, eine Schenkung innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt zu melden.
Wer schuldet die Schenkungssteuer?
Grundsätzlich schulden sowohl der Schenker als auch der Beschenkte die Steuer gesamtschuldnerisch.