Solidaritätszuschlagsrechner
Mit dem Solidaritätszuschlagsrechner erhalten Sie eine erste Orientierung für Ihre Berechnungen. Die Ermittlung dient als verständliche Grundlage und ersetzt keine individuelle Beratung.
Angaben eintragen
Berechnungsergebnis
Diese Berechnung verwendet die angezeigten Annahmen und den Datenstand Deutschland 2026-07. Werte können sich ändern und sollten bei wichtigen Entscheidungen geprüft werden.
Fehler oder veraltete Daten melden
Die Berechnung ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts-, Versicherungs- oder Finanzberatung. Sie hilft dabei, finanzielle Größenordnungen strukturiert einzuschätzen.
So funktioniert der Solidaritätszuschlagsrechner
Der Solidaritätszuschlagsrechner ist als übersichtliches Rechenmodell konzipiert. Anhand der von Ihnen eingegebenen Kennzahlen berechnet das System die voraussichtlichen Beträge mithilfe allgemein anerkannter mathematischer Formeln.
Welche Eingaben sind wichtig?
Achten Sie auf folgende Punkte, damit das Ergebnis möglichst aussagekräftig ist:
- Korrekte Ausgangswerte: Geben Sie reale Zahlen aus Ihren Unterlagen oder Verträgen ein, keine Schätzungen aus dem Gedächtnis.
- Einheitliche Zeiträume: Achten Sie darauf, ob Werte monatlich oder jährlich einzutragen sind – ein häufiger Fehler.
- Aktuelle Zinssätze und Beitragssätze: Markt- und behördliche Daten ändern sich. Prüfen Sie die vorausgefüllten Werte auf Aktualität.
Wann ist dieser Rechner hilfreich?
Dieses Tool ist nützlich zur ersten Orientierung, zur Vorbereitung auf Beratungsgespräche und zum schnellen Vergleich verschiedener Szenarien.
Häufige Fehler vermeiden
Häufig werden Bruttogehälter mit Nettowerten verwechselt oder monatliche Werte statt jährlicher Werte eingetragen. Prüfen Sie Ihre Eingaben sorgfältig, bevor Sie das Ergebnis interpretieren.
Mehr zur Berechnungsmethodik: Unsere Berechnungsmethodik · Haftungsausschluss
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Solidaritätszuschlagsrechner
Wer muss heute noch Solidaritätszuschlag zahlen?
Seit 2021 ist der Soli für rund 90% der Steuerzahler abgeschafft. Er wird nur noch von Personen mit sehr hohen Einkommen erhoben.
Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag?
Der Soli beträgt 5,5% der festzusetzenden Einkommensteuer, sofern die Freigrenze überschritten wird.
Wo liegen die Freigrenzen beim Soli?
Einzelveranlagte zahlen bis zu einer Einkommensteuer von ca. 18.130 Euro keinen Soli (Zusammenveranlagung ca. 36.260 Euro).
Gibt es eine Milderungszone?
Ja. Wenn die Steuer die Freigrenze nur knapp überschreitet, setzt der Soli nicht sofort voll ein, sondern wächst stufenweise an.
Wird der Soli auf Kapitalerträge erhoben?
Ja, bei der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) wird der Soli von 5,5% weiterhin ohne Freigrenze erhoben.