Pendlerpauschalenrechner

Mit dem Pendlerpauschalenrechner erhalten Sie eine erste Orientierung für Ihre Berechnungen. Die Ermittlung dient als verständliche Grundlage und ersetzt keine individuelle Beratung.

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Berechnungsgrundlage & Datenstand

Diese Berechnung verwendet die angezeigten Annahmen und den Datenstand Deutschland 2026-07. Werte können sich ändern und sollten bei wichtigen Entscheidungen geprüft werden.

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Orientierungshilfe

Die Berechnung ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts-, Versicherungs- oder Finanzberatung. Sie hilft dabei, finanzielle Größenordnungen strukturiert einzuschätzen.

So funktioniert der Pendlerpauschalenrechner

Der Pendlerpauschalenrechner ist als übersichtliches Rechenmodell konzipiert. Anhand der von Ihnen eingegebenen Kennzahlen berechnet das System die voraussichtlichen Beträge mithilfe allgemein anerkannter mathematischer Formeln.

Welche Eingaben sind wichtig?

Achten Sie auf folgende Punkte, damit das Ergebnis möglichst aussagekräftig ist:

  • Korrekte Ausgangswerte: Geben Sie reale Zahlen aus Ihren Unterlagen oder Verträgen ein, keine Schätzungen aus dem Gedächtnis.
  • Einheitliche Zeiträume: Achten Sie darauf, ob Werte monatlich oder jährlich einzutragen sind – ein häufiger Fehler.
  • Aktuelle Zinssätze und Beitragssätze: Markt- und behördliche Daten ändern sich. Prüfen Sie die vorausgefüllten Werte auf Aktualität.

Wann ist dieser Rechner hilfreich?

Dieses Tool ist nützlich zur ersten Orientierung, zur Vorbereitung auf Beratungsgespräche und zum schnellen Vergleich verschiedener Szenarien.

Häufige Fehler vermeiden

Häufig werden Bruttogehälter mit Nettowerten verwechselt oder monatliche Werte statt jährlicher Werte eingetragen. Prüfen Sie Ihre Eingaben sorgfältig, bevor Sie das Ergebnis interpretieren.

Mehr zur Berechnungsmethodik: Unsere Berechnungsmethodik · Haftungsausschluss

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Pendlerpauschalenrechner

Wie hoch ist die Pendlerpauschale?

Sie beträgt 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 km Entfernung. Ab dem 21. Kilometer erhöht sie sich auf 0,38 Euro.

Wird die Rückfahrt mitberechnet?

Nein, es wird gesetzlich nur die einfache Entfernung (Kürzeste Straßenverbindung) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte berücksichtigt.

Welche Verkehrsmittel sind erlaubt?

Die Pauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Sie gilt für Pkw, ÖPNV, Fahrrad oder Fußgänger.

Gibt es einen Höchstbetrag?

Ja, für andere Verkehrsmittel als den eigenen Pkw ist die Pendlerpauschale auf maximal 4.500 Euro pro Jahr begrenzt.

Wo trage ich die Pendlerpauschale ein?

In der Steuererklärung als Werbungskosten in der Anlage N.

Transparenter Berechnungshinweis

Die Berechnungen basieren auf den von Ihnen eingegebenen Werten und allgemein anerkannten mathematischen Modellen. Die Ergebnisse dienen der persönlichen Orientierung. Bitte prüfen Sie die Ergebnisse sorgfältig und ziehen Sie bei wichtigen Entscheidungen fachkundige Beratung hinzu.